Erstellen Sie jetzt Ihre rechtswirksame Patientenverfügung

Die förmlichen Anforderungen an Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sind im BGB unter § 1901a (Absatz 1, Satz 1) geregelt und lassen sich in wenigen Worten zusammenfassen: Verfügungen und Vollmachten müssen schriftlich vorliegen und vom volljährigen und einwilligungsfähigen Verfasser unterschrieben sein. Eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist dabei ausdrücklich nicht erforderlich.

Die eigentliche Herausforderung besteht vielmehr darin, auf der Grundlage fundierter Informationen möglichst klare Vorstellungen zu den in kritischen gesundheitlichen Situationen gewünschten oder ungewünschten medizinischen Behandlungen zu entwickeln und diese hinreichend konkret und widerspruchsfrei zu verfassen. Der Bundesgerichtshof hat dazu im Jahr 2016 ein wegweisendes Urteil getroffen und dabei einen hohen Anspruch an wirksame Patientenverfügungen formuliert.

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Meine Patientenverfügung bietet die dafür notwendige Unterstützung


Unser innovatives Serviceportal vereint die zur Erstellung wirksamer Vorsorgedokumente notwendige medizinische, juristische und ethische Expertise mit einem hohen Anwenderkomfort:

  • Wir führen Sie (auch ohne Vorkenntnisse) sicher und verständlich durch alle relevanten Fragestellungen und bieten Ihnen die im Kontext jeweils relevanten Informationen
  • Durchlaufen Sie den Meinungsbildungs- und Erstellungsprozess ganz ohne Zeitdruck, bequem in vertrauter Umgebung und wenn gewünscht auch gemeinsam mit vertrauten Personen
  • Medizinisch, juristisch und ethisch fundierte Verfügungsoptionen bieten Ihnen den notwendigen individuellen Gestaltungsspielraum und gewährleisten eine hohe Wirksamkeit
  • Die durch das BGH-Urteil gestellten Anforderungen werden dabei uneingeschränkt erfüllt

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Urteil des Bundesgerichtshofs zu Patientenverfügungen - was müssen Sie beachten?


Das wegweisende Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. Juli 2016 bestätigt, was Experten seit langem bemängeln: Patientenverfügungen müssen konkret formuliert sein. Formulierungen wie “Keine lebenserhaltenden Maßnahmen” sind nicht klar genug. In Folge dieses Urteils dürften hunderttausende bestehender Patientenverfügungen unwirksam sein und neu erstellt werden müssen.
Ihr Vorteil: Meine Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen der BGH-Richter uneingeschränkt.

Der Fall: Eine Mutter hatte der künstlichen Ernährung über eine Magensonde nicht widersprochen, als sie noch einwilligungsfähig war. Dann hatte sich ihr Zustand durch einen Hirnschlag stark verschlechtert, von dauerhaften Hirnschädigungen war auszugehen. Die bevollmächtigte Tochter wollte die künstliche Ernährung beenden lassen, andere Familienmitglieder waren dagegen. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Vorsorgedokumente ausreichend konkret den Willen der Mutter wiedergaben, um die künstliche Ernährung zu beenden.

Die BGH-Richter haben im Streitfall entschieden, dass die vorliegende Patientenverfügung für eine Beendigung der künstlichen Ernährung nicht ausreichend konkret und eindeutig war. In der Urteilsbegründung haben die BGH-Richter klargestellt, dass wirksame Verfügungen einen konkreten Situationsbezug sowie eindeutige Behandlungsentscheidungen (z. B. Ablehnung der künstlichen Ernährung) erfordern.

Zur Pressemeldung des BGH mit einem Link zum Urteil geht es hier.

Das Urteil hat weitreichende Folgen.

Das Verfahren und die Folgen


Informationen zum BGH-Urteil

Vom BGH wurde bemängelt, dass sich aus der vorliegenden Patientenverfügung keine konkrete Behandlungsentscheidung des Patienten ableiten ließe. Es fehlte die erforderliche Konkretisierung durch die Benennung bestimmter ärztlicher Maßnahmen und die Bezugnahme auf ausreichend spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen. Das Prekäre daran ist, dass die dem Fall zugrunde liegende Patientenverfügung durchaus gängigen und häufig verwendeten Mustern entsprach.

Da bislang in dieser Form erstellte Patientenverfügungen die Anforderungen nicht oder nur stark eingeschränkt erfüllen und im Ernstfall deshalb wenig helfen, sind diese anzupassen oder neu zu erstellen.

Meine Patientenverfügung erfüllt die hohen Anforderungen des BGH und ermöglicht die einfache und sichere Erstellung wirksamer Vorsorgedokumente.

Positionierung des Bundesministerium für Justiz


Auch das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat sich zwischenzeitlich zum BGH-Urteil positioniert und eine Klarstellung zum häufig missverstandenen Leitfaden veröffentlicht. Dabei wird für die Erstellung von Patientenverfügungen ausdrücklich eine fachkundige Unterstützung empfohlen und klargestellt, dass sich die angebotenen Textbausteine lediglich als Anregung und Formulierungshilfe verstehen sollen. Meine Patientenverfügung verbindet medizinische, juristisch sowie ethische Expertise und gewährleistet auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung.

Die Stellungnahme des BMJV finden Sie hier.

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